5.10.1 Allgemeines
Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung bzw. Herstellung, der Miete oder dem Betrieb von PKW, Kombinationskraftwagen und Krafträdern. Zu den Krafträdern zählen auch Motorfahrräder, Motorräder mit Beiwagen, Quads, Elektrofahrräder und Selbstbalance-Roller, auch wenn Motorräder in einem Museum ausgestellt werden. (UStR, Rz 1937). Diese Leistungen gelten gem. § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG als nicht für das Unternehmen ausgeführt.
