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5.3. Gefährlichkeitsprognose (Sackl)

Sackl1. AuflMai 2022

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Da für die Entscheidung über die Unterbringung nicht nur vergangenes strafrechtswidriges Verhalten von Relevanz ist, sondern auch die potenzielle Wiederbegehungsgefahr, muss das Gericht ein Wahrscheinlichkeitsurteil über zukünftiges delinquentes Verhalten des Rechtsbrechers fällen.2121 Ratz in Höpfel/Ratz (Hrsg) WK2 Vor §§ 21 bis 25 Rz 4; Nimmervoll in Triffterer/Rosbaud/Hinterhofer (Hrsg) SbgK Vor §§ 21 bis 25 Rz 2; Stempkowski, Juridikum 2018, 231; Medigovic, 49. Als Prognosetaten, die im Zusammenhang mit der Gewöhnung des Rechtsbrechers auftauchen, kommen gem § 22 StGB zwei Alternativen in Betracht:

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