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5.13. Sonstige Rechtsfolgen

Petrag1. AuflNovember 2009

5.13.1. Auswirkungen der Einbringung auf die Arbeitsverhältnisse

Die Arbeitsverhältnisse gehen aufgrund der zivilrechtlichen Rechtsnachfolge - und sohin nicht rückwirkend - auf die übernehmende Körperschaft über. Dies gilt auch für die lohnsteuerlichen Pflichten (ab dem auf die (An)Meldung der Einbringung folgenden Lohnzahlungszeitraum).

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