Problem: | Ersatz entgangener Urlaubsfreude; Kostenersatz |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 43, § 226 |
Datum, Geschäftszahl: | 08. 10. 2015, 50 R 32/15k |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Die Unterbringung in einem Hotel in einem heruntergekommenen Stadtteil in einem Zimmer mit nur 10 m2 Fläche und ohne Fenster überschreitet die Erheblichkeitsschwelle für den Ersatz entgangener Urlaubsfreude.

