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4. Mehrere Dienstgeber/Auftraggeber bzw. Parallelbezüge

Scherz3. AuflMärz 2010

Durch die Vielfalt an verschiedenen Verträgen kommt es oftmals dazu, dass Arbeitnehmer in unterschiedlichen Dienstverhältnissen arbeiten. Dabei ist Vorsicht sowohl bei der Sozialversicherung als auch bei der Steuer geboten. Grundsätzlich sind alle Kombinationen möglich, auch kann ein Arbeitnehmer (echtes Dienstverhältnis) auch gleichzeitig Auftragnehmer (freier Dienstvertrag, Werkvertrag) sein.

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