Die mangelnde Koordination zwischen Art 21 AEUV bzw Art 8 EMRK und Art 49, 54 AEUV und den auf der Grundlage von Art 81 AEUV beschlossenen VO der EU-Legislative stellt nicht den einzigen berechtigten Kritikpunkt an den IPR-VO der EU dar. Ein weiteres Problem liegt in der Regelung der allgemeinen Fragen des IPR (siehe oben Kapitel § 1). Zu diesen zählen beispielsweise: Ordre public und Eingriffsnormen, Rechtswahl, Formstatut, gewöhnlicher Aufenthalt, Statutenwechsel, Vorfrage, Qualifikation, Verweisungstechnik (Gesamt- oder Sachnormverweisung, universelle allseitige Verweisung oder Binnenmarkt-IPR), die Ermittlung ausländischen Rechts und die Verwendung von Ausweichklauseln. Einige dieser Fragen sind in der wachsenden Zahl der IPR-VO der EU zwar geregelt, aber in jeweils unterschiedlicher Weise. Andere allgemeine Fragen werden wiederum offengelassen (zB Qualifikation, Ermittlung ausländischen Rechts).
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