Eine Bestandsaufnahme zeigt, dass das IPRG in den letzten Jahrzehnten offenbar einem Reformstau unterlag.4 Nach vierzig Jahren und der Veränderung vieler Rahmenbedingungen, in denen das IPR operiert, erscheint daher die Zeit reif für eine größere Reform. Dies gilt umso mehr, als sich das IPR der EU mittlerweile in einer Phase der Konsolidierung befindet und in den nächsten Jahren nicht weiter ausgebaut werden wird. Bei den zu empfehlenden Reformen sind Bereiche mit größerem Handlungsspielraum für den österr Gesetzgeber von anderen Bereichen zu unterscheiden, in denen „bloß“ EuGH-Rsp kodifiziert oder ergänzt werden sollte.5
