4.1 Durchbrechung des Abgabengeheimnisses
Das Grundproblem des abgabenrechtlichen Konkurrentenrechtsschutzes besteht darin, dass das Abgabenverfahren regelmäßig ein Ein-Parteien-Verfahren ist. Der Konkurrent nimmt nicht am Abgabenverfahren seines Mitbewerbers teil. Dieses eindimensionale Verhältnis zwischen Steuerpflichtigem und Abgabenbehörde wird darüber hinaus noch durch den besonderen abgabenrechtlichen Geheimnisschutz verstärkt.643 Im Fall der rechtswidrigen steuerrechtlichen Begünstigung des Mitbewerbers führt das Abgabengeheimnis daher dazu, dass der unzutreffend privilegierte Mitbewerber geschützt wird. Dieser hat ja auch ein berechtigtes Interesse, dass ein Konkurrent nicht in seine steuerlichen Verhältnisse und damit einhergehend in sensible Geschäftsdaten Einsicht nehmen kann. Zudem besteht die Gefahr, dass der Konkurrent die beabsichtigte Erhebung eines Konkurrentenrechtsbehelfes bloß vortäuscht, um in den Besitz nützlicher Geschäftsinformationen zu gelangen.644 Demgegenüber steht das Interesse des durch die rechtswidrige (Nicht-)Besteuerung des Mitbewerbers benachteiligten Konkurrenten, dass die ungerechtfertigte Bevorteilung seines Mitbewerbers aufgedeckt und richtiggestellt wird.

