5.1 Konkurrentenschutz gemeinschaftsrechtlich geboten?
Wird ein Mitbewerber in rechtswidriger Weise begünstigt besteuert, kann in Betracht gezogen werden, dem dadurch benachteiligten Konkurrenten unter bestimmten Voraussetzungen eine verfahrensrechtliche Handhabe zur Seite zu stellen, um sich gegen die rechtswidrige Bevorzugung des anderen zur Wehr zu setzen. Fraglich erscheint vor diesem Hintergrund, ob sich ein solcher Konkurrentenrechtsschutz in der österreichischen Rechtsordnung im Bereich des Abgabenrechts findet. Das Erfordernis der Umsetzung eines Konkurrentenrechtsbehelfes könnte darüber hinaus aus dem Gemeinschaftsrecht erfließen: Insbesondere im Zusammenhang mit dem Urteil des EuGH in der Rs Feuerbestattungsverein Halle ist die Diskussion entbrannt, ob das Gemeinschaftsrecht die Einrichtung eines Konkurrentenrechtsbehelfes in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten erfordert. In der Rs Feuerbestattungsverein Halle hat der EuGH klargestellt, dass sich „ein Dritter, der mit einer Einrichtung des öffentlichen Rechts in Wettbewerb steht und der geltend macht, dass diese nicht oder zu niedrig zur Umsatzsteuer herangezogen werde, vor einem nationalen Gericht im Rahmen eines Rechtsstreits gegen die nationale Steuerverwaltung wie des Ausgangsrechtsstreits auf Art 4 Abs 5 Uabs 2 Sechste MwStRL berufen kann.“735 Damit hat der EuGH dem Dritten wohl ein im Gemeinschaftsrecht beruhendes subjektives Recht auf Konkurrentenschutz zuerkannt.736

