6.1 Überblick über das Verfahren der Beihilfenaufsicht
Im Verfahren der Beihilfenaufsicht nimmt die Europäische Kommission eine zentrale Rolle ein. Ihr obliegen die Hauptaufgaben im Beihilfenkontrollverfahren.1126 Durch diese umfassende Zuständigkeit der Kommission im Beihilfeverfahren ist dem Konkurrenten im Bereich des Beihilfenrechts eine weitere Ebene des Rechtsschutzes eröffnet: Stellt die rechtswidrige steuerliche Begünstigung des Mitbewerbers eine Beihilfe dar, steht dem Konkurrenten die Möglichkeit offen, sich unter bestimmten Voraussetzungen in das Beihilfeverfahren vor der Kommission einzuschalten. Konkurrenten eines Beihilfeempfängers haben dabei vor allem ein Interesse an der Anfechtung von Kommissionsentscheidungen, mit denen das Nichtvorliegen einer Beihilfe festgestellt oder mit denen eine Beihilfe genehmigt wird.1127

