vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4. Aufklärungspflicht in Lehre und Rechtsprechung

Machold1. AuflAugust 2009

4.1. Vorbemerkungen: Kontaktaufnahme zu geschäftlichen Zwecken

In Lehre und Rechtsprechung wird stets die pauschale Aussage getroffen, dass vorvertragliche Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten mit der Kontaktaufnahme zu geschäftlichen Zwecken entstehen.113113 Dullinger, Schuldrecht3 1/18; Koziol/Welser, Grundriss13 II 16 mwN; Haring, Letter 98. Findet also die Pflicht, über dem Vertragsabschluss entgegenstehende Hindernisse bzw mangelnde Ernstlichkeit des Abschlusswillens aufzuklären, in der geschäftlichen Kontaktaufnahme der Verhandlungspartner Ausgangspunkt und Rechtfertigung? Da diese Pflicht zu den vorvertraglichen Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten gehört, liegt eine solche Annahme zumindest auf den ersten Blick nahe. Auch die Aussage des OGH, dass „mögliche Geschäftspartner schon mit der Kontaktaufnahme in ein beiderseitiges vorvertragliches Schuldverhältnis treten, das die Beteiligten auch verpflichtet, […] Umstände mitzuteilen, die einem gültigen Vertragsabschluss entgegenstehen“,114114 OGH 16.11.2005, 8 Ob 109/05w, MietSlg 58.159; OGH 6. 7. 1976, 5 Ob 626/76, JBl 1977, 315 = SZ 49/94 = EvBl 1976/282 = HS 9456. könnte in diese Richtung gedeutet werden. Es lohnt sich allerdings, diese Annahme einer genaueren Prüfung zu unterziehen, wenn man sich ihre Konsequenzen kurz vor Augen führt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!