Bevor die Konsequenzen des Scheiterns von Vertragsverhandlungen detailliert erörtert werden, soll vorweg zur Orientierung ein Überblick über jene zwei Ansätze geboten werden, die von Lehre und Rechtsprechung zur Begründung einer Einstandspflicht herangezogen werden. Sowohl Lehre als auch Rechtsprechung unterscheiden die Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht von einem Verhandlungsabbruch ohne triftigen Grund.109

