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5. Stellungnahme zum Bestehen einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht

Machold1. AuflAugust 2009

5.1. Rechtsanalogie

Die vorvertragliche Pflicht, über Abschlusshindernisse bzw mangelnden Abschlusswillen aufzuklären, wird in das vorvertragliche Pflichtenprogramm der culpa in contrahendo eingereiht. Deshalb muss eine Stellungnahme zur Begründung einer solchen vorvertraglichen Aufklärungspflicht an der Begründung vorvertraglicher Pflichten an sich ansetzen. Da in Lehre und Rechtsprechung einhellig anerkannt ist, dass Pflichten in contrahendo auf einer Rechtsanalogie vor allem auf Basis der §§ 866 aF, 874, 875, 878 Satz 3, 933a beruhen,207207 Vgl Welser, Vertretung 59 ff; F. Bydlinski, Methodenlehre2 478; ders in Rummel3 I § 7 Rz 5; Posch in Schwimann3 I § 7 Rz 14. ist es im Rahmen der vorliegenden Arbeit nicht notwendig, die Existenz vorvertraglicher Pflichten eigenständig zu begründen. Es erscheint aber sinnvoll, die von Lehre und Rechtsprechung begründete Analogie methodisch nachzuvollziehen, um sich den Ausgangspunkt für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite vorvertraglicher Pflichten bewusst zu machen.208208 Küpper, Scheitern 30; Ostheim, JBl 1980, 526; Schäfer/Ott, Probleme 149.

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