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4. AGB-Rechtswidrigkeit von Zinseinrechnungsklauseln (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

Haftpflichtzinsen

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Zinseinrechnungsklauseln in AVB, die abweichend von § 150 Abs 2 S 2 VersVG (§ 101 Abs 2 S 2 VVG) Zinsen auch bei Veranlassung durch den VR in die Versicherungssumme einrechnen, sind – anders als Kosteneinrechnungsklauseln – nicht AGB-rechtskonform.49124912So zutr Lange, D&O-Versicherung § 15 Rz 34; Schimikowski, VersR 2005, 861, 864 ff; idS wohl auch Diller, Berufshaftpflichtversicherung2 § 3 Rz 72; Hörlsberger in Berisha/Gisch/Koban, Haftpflicht-, Rechtsschutzversicherung und Versicherungsvertriebsrecht 89, mit der Einschränkung auf die Veranlassung von Haftpflichtzinsen durch den VR. Da Haftpflichtzinsen idR vom VR und nicht vom VN (oder der versicherten Person) veranlasst sind (s Rz 3158 sowie FN 4902), sind Zinsenanrechnungsklauseln (auch idR) unwirksam.

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