Sicherheitsleistung
Der Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf Verteidigungshandlungen iZm einem Exekutionsverfahren bzw im Fall einer Zwangsvollstreckung.4916 Er schützt den VN vor den Folgen eines negativen Prozessausgangs, sollte zB bereits vor Rechtskraft des Haftpflichturteils ein Exekutionsverfahren gegen den VN eingeleitet und vom VN „Aufschiebung“ der Exekution gem §§ 42 EO beantragt worden sein.