4.8. Eigenkapitalersetzende Forderungen
4.8.1. Definition und Merkmale eigenkapitalersetzender Forderungen
Das Eigenkapitalersatzrecht wurde seinerzeit in der deutschen Rechtsprechung entwickelt. Mit einer gewissen Verzögerung wurden diese Grundsätze vom OGH (erstmals in einer Entscheidung vom 08. Mai 1991) pauschal übernommen:783 „Kredite, die einer in der Krise befindlichen (damit eigentlich kreditunwürdigen) Gesellschaft von einem Gesellschafter eingeräumt werden, sollten einem Rückzahlungsverbot analog § 74 Abs 1 GmbHG unterliegen und dadurch in der Insolvenz oder Liquidation der Gesellschaft hinter die Ansprüche der übrigen Gläubiger zurücktreten.“784