vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4.9 Bestandgeber als Gläubiger (Pfandl/Schmid)

Pfandl/Schmid1. AuflJuni 2019

4.9. Bestandgeber als Gläubiger

Zu den Sonderbestimmungen der §§ 23, 24 IO siehe Punkt 3.7.5.1. Bestandsverträge.

Dem Bestandgeber steht als Besicherung seiner Rückstände das gesetzliche Bestandgeberpfandrecht zu. Siehe hierzu Punkt 4.2.1.1. Pfandrechte.



Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!