4.7. Arbeitnehmer als Gläubiger
4.7.1. Der Arbeitgeber ist in Insolvenz – und jetzt?
Von Unternehmensinsolvenzen sind meist auch Arbeitnehmer betroffen. Vor allem bei Großinsolvenzen sind die Arbeitnehmer (nach Köpfen) eine der wichtigsten Gläubiger-Gruppen. Arbeitnehmer, die Mitglieder der Kammer der Arbeiter und Angestellten oder des ÖGB sind, werden in der Regel kostenlos durch den Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) vertreten. Die Zugehörigkeit zur Arbeiterkammer regelt das Arbeiterkammergesetz. In § 10 AKG wird die Zugehörigkeit festgelegt. Ausgenommen sind gemäß § 10 Abs 2 AKG Arbeitnehmer von Gebietskörperschaften, Geschäftsführer- und Vorstandsmitglieder einer Kapitalgesellschaft, bei anderen Rechtsformen leitende Angestellte, denen dauernd maßgebender Einfluss auf die Führung des Unternehmens zusteht, Ärzte, Rechts- und Patentanwaltsanwärter, Notariatskandidaten, Berufsanwärter der Wirtschaftstreuhänder, angestellte pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen oder Anstaltsapotheken, etc. Seite 171

