4.6.1. Verschmelzende Umwandlung
Die X-GmbH, an deren Nennkapital der Gesellschafter A zum 31.12.01 mit 100 % beteiligt ist, soll zu diesem Stichtag verschmelzend auf den Hauptgesellschafter umgewandelt werden. Die Umwandlung wird am 5.9.02 beschlossen und der Umwandlungsbeschluss am 12.9.02 zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet.