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5.1. Begriff

Petrag1. AuflNovember 2009

5.1.1. Steuerrechtliche Definition

Im Unternehmensrecht sind keine eigenständigen Regelungen für Einbringungen vorhanden. Unternehmensrechtlich stellen Einbringungen Sacheinlagevorgänge dar195195Zu den unternehmensrechtlichen Grundlagen ausführlich Hirschler/Ludwig, Handbuch Sonderbilanzen, Band I: Restrukturierungen.. Daher findet sich im Umgründungssteuerrecht eine eigenständige Begriffsbestimmung (§ 12 Abs 1 UmgrStG). Unter Einbringung wird die Übertragung von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben sowie von Gesellschaftsanteilen auf eine Körperschaft verstanden, wobei die Gegenleistung ausschließlich durch Gewährung von Gesellschaftsanteilen an der übernehmenden Körperschaft erfolgt.

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