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4.1. Einleitung (Freudenthaler/Kitzberger/Nosko)

Freudenthaler/Kitzberger/Nosko1. AuflMai 2022

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Wenngleich gewalttätige Delikte von Frauen anzusteigen scheinen11 de Vogel/Kröger in Kobbé (Hrsg) Lilith im Maßnahmenvollzug – Ein frauenforensischer Praxisreader (2019) 403., ist weibliche Kriminalität im Vergleich zur männlichen seltener.22 Bauer/Knörnschild in Müller-Isberner/Born/Eucker/Eusterschulte (Hrsg) Praxishandbuch Maßregelvollzug (2017) 335 ff. Dies ist mitunter der Grund, dass Straftäterinnen im internationalen gesellschaftlichen Diskurs, in Forschung wie auch Praxis bisher weit geringere Beachtung als Männer erfahren.33 Haverkamp in Lilith (Hrsg) Im Maßnahmenvollzug – Ein frauenforensischer Praxisreader, 703. Frauen sind sowohl im Straf- als auch im Maßnahmenvollzug gemäß § 21 StGB im Vergleich zu Männern deutlich unterrepräsentiert. Mit Juli 2021 befanden sich 136 erwachsene Frauen gegenüber 1.161 erwachsenen Männern im Maßnahmenvollzug gemäß § 21 StGB, womit erstere weniger als 11 % der Gesamtzahl ausmachten. 106 der Straftäterinnen waren gemäß § 21 Abs 1 StGB und 30 gemäß § 21 Abs 2 StGB untergebracht.44 BMJ, Stand und Gesamtauslastung zum Stichtag 1.7.2021 (2021).

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