Wenngleich gewalttätige Delikte von Frauen anzusteigen scheinen1, ist weibliche Kriminalität im Vergleich zur männlichen seltener.2 Dies ist mitunter der Grund, dass Straftäterinnen im internationalen gesellschaftlichen Diskurs, in Forschung wie auch Praxis bisher weit geringere Beachtung als Männer erfahren.3 Frauen sind sowohl im Straf- als auch im Maßnahmenvollzug gemäß § 21 StGB im Vergleich zu Männern deutlich unterrepräsentiert. Mit Juli 2021 befanden sich 136 erwachsene Frauen gegenüber 1.161 erwachsenen Männern im Maßnahmenvollzug gemäß § 21 StGB, womit erstere weniger als 11 % der Gesamtzahl ausmachten. 106 der Straftäterinnen waren gemäß § 21 Abs 1 StGB und 30 gemäß § 21 Abs 2 StGB untergebracht.4
