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3.4. Psychiatrische Diagnosen im Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs 2 StGB (Kada)

Kada1. AuflMai 2022

3.4.1. Persönlichkeitsstörungen

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Eine Persönlichkeitsstörung wird diagnostiziert, wenn der/die Betroffene, beginnend mit dem jungen Erwachsenenalter, ein bestimmtes auffälliges Verhaltensmuster zeigt, dass in den Diagnosekriterien der einzelnen Persönlichkeitsstörungen spezifisch beschrieben wird und sich durch das ganze Leben zieht. Dieses Verhalten zeigt sich vor allem in Beziehungen zu anderen, wirkt sich auf Arbeitsleben und intime Beziehungen aus und betrifft das Wahrnehmen von Situationen, das Denken, die Stimmung und den Antrieb.

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