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4.1 Dreiecksgeschäft

Abt/Feckter/Karel2. AuflMärz 2018

Zum Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger kommt es auch beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft.

Seite 82

Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dreiecksgeschäftes sind im Art. 25 Abs. 2 bis 4 UStG 1994 geregelt. Erläuterungen dazu finden sich in den UStR 2000, Rz 4291 – 4296.

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