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4.2 Zusammenfassende Meldung (ZM)

Abt/Feckter/Karel2. AuflMärz 2018

Bei Dreiecksgeschäften ist durch den Erwerber in der ZM zu melden:

Die UID des Empfängers der vom Erwerber bewirkten nachfolgenden Lieferung, die dem Empfänger im Bestimmungsmitgliedstaat der versandten oder beförderten Gegenstände erteilt worden istfür jeden einzelnen dieser Empfänger die Summe der Entgelte für die Lieferungen, die der Erwerber im Bestimmungsmitgliedstaat an die Empfänger durchgeführt hat

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