Verpflichtung (DSG § 4 Abs 2): Einschränkung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Eine Einschränkung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten hat zu erfolgen, wenn eine Berichtigung oder Löschung von automationsunterstützt verarbeiteten Daten nicht unverzüglich erfolgen kann, weil diese aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nur zu bestimmten Zeitpunkten vorgenommen werden kann.

