vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4.9 Kontrollgruppe: Verantwortlichkeiten

3. LfgJuni 2020

Ausgehend von der Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen sollte im Unternehmen eine Struktur aufgebaut werden, die die Verantwortlichkeiten der einzelnen Abteilungen und Organisationseinheiten definiert; diese unterstützen den Datenschutzbeauftragten und zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten die Geschäftsleitung bei der Umsetzung der Vorgaben der DSGVO. Bei den mannigfaltigen Pflichten der DSGVO ist die Unternehmensführung auf eine derartige Struktur (bspw in Form eines DSMS) angewiesen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!