Ausgehend von der Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen sollte im Unternehmen eine Struktur aufgebaut werden, die die Verantwortlichkeiten der einzelnen Abteilungen und Organisationseinheiten definiert; diese unterstützen den Datenschutzbeauftragten und zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten die Geschäftsleitung bei der Umsetzung der Vorgaben der DSGVO. Bei den mannigfaltigen Pflichten der DSGVO ist die Unternehmensführung auf eine derartige Struktur (bspw in Form eines DSMS) angewiesen.

