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4.8 Kontrollgruppe: Rechtmäßigkeit

3. LfgJuni 2020

Die Berufung auf die richtigen Rechtfertigungsgründe für eine bestimmte Datenverarbeitung verlangt eine genaue Abstimmung mit den relevanten Abteilungen und Organisationseinheiten; neben Daten und Zweck(en) ist in rechtlicher Hinsicht oft auch eine sorgfältige Interessenabwägung für die Rechtmäßigkeit wichtig bzw entscheidend.

Verpflichtung (DSGVO Art 5): rechtmäßige Datenverarbeitung – Einhaltung der allgemeinen Grundsätze

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