Die Berufung auf die richtigen Rechtfertigungsgründe für eine bestimmte Datenverarbeitung verlangt eine genaue Abstimmung mit den relevanten Abteilungen und Organisationseinheiten; neben Daten und Zweck(en) ist in rechtlicher Hinsicht oft auch eine sorgfältige Interessenabwägung für die Rechtmäßigkeit wichtig bzw entscheidend.
Verpflichtung (DSGVO Art 5): rechtmäßige Datenverarbeitung – Einhaltung der allgemeinen Grundsätze

