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5. Kontrollbereich Organisation

3. LfgJuni 2020

Die Datenschutzorganisation stellt in erster Linie sicher, dass für die datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Verantwortlichkeiten, Dokumentationsgrundlagen sowie Rollen, Aufgaben und Kompetenzen festgelegt werden. Ein wesentliches Element der Datenschutzorganisation kann hierbei das Datenschutz-Managementsystem (DSMS) darstellen. Mit einem solchen System können die wesentlichen Bausteine im Datenschutz – Recht, Organisation, Prozess und IT – nachvollziehbar abgebildet und gesteuert werden. Unabhängig von der rechtlichen Festlegung, wann ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss, macht es für Unternehmen jedenfalls Sinn, eine Person (Datenschutzbeauftragten) zu nominieren, die sich um die Einführung und das Management dieser komplexen Thematik kümmert und damit eine strukturierte Führung der Datenschutzagenden sicherstellt.

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