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3. Strafen und Zuständigkeiten

Graschitz/Schrottmeyer2. AuflApril 2023

Im Falle einer grob fahrlässigen Abgabenverkürzung gem § 34 Abs 1 FinStrG droht eine Geldstrafe bis maximal des Einfachen des Verkürzungsbetrages (die zu Unrecht geltend gemachte Forschungsprämie).

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