Wird die Forschungsprämie durch eine juristische Person (zB GmbH, AG) oder eine sonstige Personenvereinigung (zB OG) beantragt, kommen als unmittelbare Täter die natürlichen Personen in Betracht, die gesetzlich, organschaftlich oder rechtsgeschäftlich zur Vertretung bestellt sind (bspw Geschäftsführer, Vorstand).638 Daneben können sich aber auch Personen strafbar machen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig in sonstiger Weise zur Ausführung einer strafbaren Handlung beitragen oder den unmittelbaren Täter dazu veranlassen, unrechtmäßig Forschungsprämie zu beantragen.

