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3 R 44/08g

8. LfgDezember 2009

Problem:

Hinterlegung eines Exekutionsbewilligungsbeschlusses in der Urkundensammlung

Normen:

ABGB: § 452; EO: § 331; FBG: §§ 3 ff; GmbHG: § 76; UGB: § 15

Gericht:

OLG Innsbruck, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

15. 04. 2008, 3 R 44/08g

Leitsatz

1. Bei richterlicher Pfandrechtsbegründung an einem Geschäftsanteil wird dem Publizitätserfordernis des § 452 ABGB durch Zustellung des Leistungsverbots an die Gesellschaft entsprochen.

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