Problem: | Feststellung des Jahresabschlusses durch das Firmenbuchgericht, Antrag auf Feststellung auf Auflösung freier Rücklagen |
Normen: | GmbHG: § 35, § 102 |
Gericht: | OLG Innsbruck, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 09. 08. 2005, 3 R 110/05h |
Leitsatz
1. Die fehlende Beschlussfassung der Gesellschafter über die Feststellung des Jahresabschlusses kann - außer bei Ermessensmissbrauch - nicht durch eine firmenbuchgerichtliche Entscheidung substituiert werden.

