3.1. Prämienrelevante Aufwendungen
3.1.1. Der Aufwandsbegriff iSd § 108c EStG
Da es sich bei der Prämienbegünstigung des § 108c EStG um eine steuerliche Vergünstigung handelt,265 dürfen grundsätzlich auch nur steuerlich abzugsfähige Aufwendungen bzw Ausgaben in der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie berücksichtigt werden. F&E-Aufwendungen/Ausgaben müssen daher durch den Betrieb veranlasst sein (§ 4 Abs 4 EStG). Demnach sind zB nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen und Luxustangenten von Dienstfahrzeugen der F&E-Mitarbeiter aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden; einer steuerlichen Abschreibungsdauer, die nicht mit der unternehmensrechtlichen Nutzungsdauer korrespondiert, ist gleichermaßen Rechnung zu tragen.

