Neben materiellen Voraussetzungen werden vom Gesetzgeber auch formelle Bedingungen für die Geltendmachung der Forschungsprämie normiert.
2.1. Anspruchslegitimation
Nach § 108c Abs 1 EStG können Forschungsprämien geltend gemacht werden von Steuerpflichtigen, soweit sie nicht Mitunternehmer sind, und von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind.235

