Will der Steuerpflichtige in einem bestimmten Wirtschaftsjahr eine Forschungsprämie nach § 108c EStG in Anspruch nehmen, so hat er dafür zwingend ein Jahresgutachten der FFG einzuholen (vgl § 108c Abs 7 f EStG). Details zur Bearbeitung und zum Ablauf der Begutachtung sowie die erforderlichen Informationen seitens des Abgabepflichtigen finden sich in den §§ 3–13 sowie im Anhang III der Forschungsprämien-VO. Seite 124

