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3. Aufhebung vergaberechtswidriger Verträge

Kind1. AuflMärz 2008

Das Unterlassen der Auflösung vergaberechtswidriger Verträge stellt eine (neuerliche) Vertragsverletzung dar. Als Erfüllung der vom EuGH verlangten „Maßnahmen“ käme daher bloß die Auflösung eines gültigen Vertrags in Betracht.

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