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4. In-House-Vergabe durch Kooperation mehrerer öffentlicher Auftraggeber

Kind1. AuflMärz 2008

Führt eine Aktiengesellschaft als öffentliches Unternehmen, das als Hilfsmittel und technischer Dienst mehrerer öffentlicher Stellen tätig wird, Arbeiten für diese aus, ohne den EG-Vergaberichtlinien zu unterliegen, stehen diese nicht entgegen, insoweit die öffentlichen Stellen über dieses Unternehmen eine Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen ausüben und das Unternehmen seine Tätigkeit im Wesentlichen (hier: zu 90%) für diese Stellen verrichtet.

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