vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3. Abgrenzung zu anderen Beweismitteln

Albiez/Pablik/Parzmayr2. AuflSeptember 2016

Ist die Urkunde aufgrund ihrer Definition im Regelfall relativ klar und einfach von den übrigen Beweismitteln10171017Vgl dazu etwa auch Walther, Zur Abgrenzung von Urkundenbeweis, Beweis durch Auskunftssachen und Augenschein im österreichischen Zivilprozeßrecht, RZ 1993, 47. abgrenzbar, ergeben sich doch immer wieder Schwierigkeiten der Abgrenzung, wenn mithilfe von Urkunden andere Beweise umgangen oder substituiert werden sollen. Auf einige der immer wiederkehrenden Beispiele aus der Praxis soll hier näher eingegangen werden.

Seite 163

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte