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3.6 Genossenschaft

Höhne/Jöchl6. AuflOktober 2019

Soll die zu gründende Organisation eine wirtschaftliche Tätigkeit entfalten, die allen Mitgliedern zugutekommt, so ist auch die Gründung einer Genossenschaft nach dem Gesetz über die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften zu erwägen. Der Vorteil gegenüber dem Verein: Anders als bei diesem, kann die unternehmerische Tätigkeit im Zentrum stehen. Wer sich für alternatives demokratisches Wirtschaften interessiert, sollte jedenfalls auch diese Rechtsform in seine Überlegungen einbeziehen – man muss sich ja nicht von Giganten à la Raiffeisen irritieren lassen. Gerade in den letzten Jahren tut sich auf dem Gebiet der Genossenschaftsbewegung einiges.

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