Der Anwendungsbereich von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ist – mit wenigen, hier nicht bedeutenden Ausnahmen – so gut wie unbeschränkt. Diese Gesellschaften können auch zur Verfolgung ideeller Zwecke gegründet werden.113 Dass sie in jedem Fall gem § 2 UGB Unternehmer kraft Rechtsform sind und für sie die Sondervorschriften für Unternehmer zutreffen, steht dazu nicht in Widerspruch. Dass man auch einen Fußballklub in der Form einer AG gründen kann, wissen die Fußballfans spätestens, seit der Sportklub Rapid an die Börse ging.114 Sowohl GmbH wie auch AG sind vom Gesetzgeber zweckoffen konstruiert (so auch ausdrücklich § 1 Abs 1 GmbHG); eine erst nachträgliche Zweckänderung von Profitorientierung in Richtung NPO wäre jedoch ein Eingriff in den Kernbereich der Mitgliedschaftsrechte und bedürfte der Zustimmung aller Gesellschafter. Soll eine Kapitalgesellschaft als NPO konstruiert werden, so muss im Gesellschaftsvertrag das Gewinnbezugsrecht der Gesellschafter ausgeschlossen werden, was allerdings nicht ausschließt, dass Gewinne erzielt werden dürfen. Im Fall der Liquidation darf der Nominalwert der Einlageleistung als Liquidationsanteil an die Gesellschafter rückgeführt werden.115 Stimmrechtslose Vorzugsaktien sind bei einer AG als NPO definitionsgemäß ausgeschlossen, da ja kein Gewinn ausgeschüttet wird.