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3.5 Die Belegsammlung

Lummerstorfer6. AuflOktober 2019

Sämtliche Belege sind zu sammeln, am besten nach Datum zu sortieren und zu nummerieren. Sie sind zumindest sieben Jahre lang im Original aufzubewahren. Einzelne Abgabenvorschriften sehen in einigen Bereichen auch längere Aufbewahrungsfristen vor.

Eine ordnungsmäßige Belegsammlung erfüllt folgende Kriterien:

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