Das Leitungsorgan ist auch für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung verantwortlich. Bedient es sich zur Buchführung der EDV, so muss es „in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob das bestehende Buchführungssystem anstehende Veränderungen im Unternehmen und dessen Umfeld angemessen berücksichtigt“.3581 Die gesetzlichen Grundlagen zur GoDV (Grundsätze ordnungsmäßiger Datenverarbeitung) finden sich im UGB und in der BAO.3582