Die Kriterien, die der VwGH in Bezug auf die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen judiziert, sind nach der stRspr lediglich im Rahmen der Beweiswürdigung anzuwenden. Sind diese Beweiskriterien somit keine<i>Leitner</i>, Steuerumgehung und Missbrauch im Steuerrecht (2013), Seite 183 Seite 183
Tatbestandsmerkmale, so stellt sich jedoch zwangsläufig die Frage, aus welchen gesetzlichen Bestimmungen sie abgeleitet werden können. Die ertragsteuerrechtlichen Grundlagen sind dabei idR im Begriff der Betriebsausgaben (§ 4 Abs 4 EStG) bzw Werbungskosten (§ 16 Abs 1 EStG) im Zusammenspiel mit den gesetzlichen Abzugsverboten gem § 20 Abs 1 Z 1 und Z 4 EStG zu sehen. Es geht daher im Wesentlichen um die Ermittlung der objektiven oder subjektiven Veranlassung einer Zahlung an nahe Angehörige (betrieblich/beruflich oder privat).