3.4.1. Allgemeines
Die Sanierung durch Restrukturierung (Umgründung) zählt zu den in der Praxis häufig eingesetzten Sanierungsinstrumenten. Da es eine Fülle denkbarer Umgründungsvarianten gibt, ist es an dieser Stelle aber weder möglich noch sinnvoll, die im Zusammenhang mit Umgründungen auftretenden Fragen im Detail abzuhandeln.432 Diesbezüglich kann auf das Kapitel Umgründungsbilanzen verwiesen werden. An dieser Stelle soll jedoch im Besonderen auf die Sanierung durch Verschmelzung eingegangen werden. Der Versuch, eine Sanierung durch Verschmelzung herbeizuführen, kann nicht ungefährlich sein, da die Verschmelzung zweier sanierungsbedürftiger Unternehmen nicht zu einem gesunden führt und bei einer Verschmelzung zwischen einem sanierungsbedürftigen und einem gesunden Unternehmen die Gefahr besteht, dass das gesunde Unternehmen vom sanierungsbedürftigen angesteckt wird. Wenn aber schon ein gesundes Unternehmen ein sanierungsbedürftiges aufnimmt, dann in vielen Fällen mit dem Motiv, vorhandene Verlustvorträge des sanierungsbedürftigen Unternehmens mit eigenen Gewinnen verrechnen zu können. Das scheint durchaus legitim zu sein, denn schließlich nimmt die übernehmende Körperschaft auch einiges an Risiko auf sich und erspart der Allgemeinheit Kosten, die bei einer sonst drohenden Liquidation entstehen würden. Ein Beitrag der Allgemeinheit über die verringerte Steuerzahlung bei der übernehmenden Körperschaft kann daher in Sanierungsfällen durchaus als gerechtfertigt angesehen werden.433

