4.1.1. Vorbemerkung
Am 1.7.2010 ist das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 (IRÄG 2010, BGBl I 29/2010) in Kraft getreten, das eine Neuordnung der gerichtlichen Insolvenzverfahren vorsieht. Die Konkursordnung wurde in Insolvenzordnung (IO) umbenannt und die Ausgleichsordnung aufgehoben. Ziel der Änderung ist es, ein einheitliches Insolvenzverfahren zu schaffen, das bei rechtzeitiger Vorlage eines Sanierungsplans als Sanierungsverfahren, ansonsten als Konkursverfahren zu bezeichnen ist.1 Der Schuldner soll damit zu einer früheren Antragstellung motiviert und durch die Bezeichnungsänderung - der Zwangsausgleich wird zum Sanierungsplan - die positive Ausrichtung des Verfahrens (Sanierung) unterstrichen werden. Insgesamt soll es zu einer Zurückdrängung der Konkursabweisungen mangels Masse, zu einer Verhinderung von Konkursverschleppungen und zu einer Erhöhung der Sanierungschancen kommen.2 Die Neuregelung ist auf Insolvenzverfahren anzuwenden, die nach dem 30.6.2010 eröffnet oder wieder aufgenommen werden.

