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3.3. Auffanggesellschaft (übertragende Sanierung)

Oberhuber1. AuflNovember 2010

3.3.1. Allgemeines

Der Begriff der Auffanggesellschaft stammt aus der Praxis, es gibt dafür keine gesetzliche Definition.412412Vgl Achatz/Kofler in Feldbauer-Durstmüller/Schlager (2002) 865. Neben dem Begriff „Auffanggesellschaft“ werden auch häufig die Begriffe Sanierungsgesellschaft, Übernahmegesellschaft, Fortführungs- und Nachfolgegesellschaft oder Fortführungssanierungsgesellschaft gleichbedeutend verwendet. Zu unterscheiden sind dabei im Wesentlichen die folgenden zwei Varianten der übertragenden Sanierung:

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