In bestimmten Fällen gehen die Verrechnungsverluste auf den Rechtsnachfolger über (EStR 2000, Rz 157c):
beim Übergang der Einkunftsquelle durch Erbschaft und Schenkungenbeim betriebsbezogenen Übergang in Umgründungsfällen mit BuchwertfortführungIn bestimmten Fällen gehen die Verrechnungsverluste auf den Rechtsnachfolger über (EStR 2000, Rz 157c):
beim Übergang der Einkunftsquelle durch Erbschaft und Schenkungenbeim betriebsbezogenen Übergang in Umgründungsfällen mit Buchwertfortführung