3.3.2.1 Kapitalkonsolidierung
3.3.2.1.1 Behandlung von aktivischen Unterschiedsbeträgen
Dieser sollte aufgrund seiner Zuordnung als Geschäfts(Firmen)wert als Bilanzierungshilfe nach Küting/Weber (2004, S. 516) gegen das Eigenkapital saldiert werden. Dadurch würde zudem eine Gleichstellung zu jenen Konzernen erreicht werden, die den verbleibenden aktiven Unterschiedsbetrag offen mit den Rücklagen verrechnen.

