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3.3.1 Einheitliche Gliederung und Bewertung

Haeseler/Kirchberger2. AuflSeptember 2005

Im Zuge der Konzernabschluss-Erstellung hat eine einheitliche Gliederung und Bewertung der einzelnen Aktiv- und Passiv-Positionen der einzubeziehenden Unternehmen zu erfolgen. Hierbei kann es insbes. zu Bewertungsmaßnahmen kommen, die zu höheren oder niederen Wertansätzen als in den jeweiligen Einzelabschlüssen führen kann und damit das bilanzmäßige Reinvermögen aufstocken und absenken kann. Zudem können diese auch einen Einfluss auf den Jahreserfolg des Konzerns ausüben. Diese bilanzpolitischen Beeinflussungsmöglichkeiten werden in der Regel im Zuge der Erstellung der HB II vorgenommen, die dann in die Summenbilanz (Summen-HB II) eingehen und somit dem eigentlichen Konsolidierungsprozess vorgelagert sind.

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