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3.2 Anwendungsbereich

Wagner/Hartl1. AuflMärz 2023

Dem Anwendungsbereich des OÖ USchG unterliegen Umweltinformationen, soweit sie sich auf Angelegenheiten beziehen, die in Gesetzgebung Landessache sind.5050AB 825 BlgLT 16. GP; abgedruckt in Neuhofer, Oberösterreichisches Baurecht II6 (2009) 75.

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